Die Angst und Sorgen nehmen nicht ab und wir stellen uns dann natürlich auch worst case Szenarien vor. In Anbetracht dessen, was in Deutschland, nein vielmehr auf der ganzen Welt los ist – normal.
Fakt ist, dass ein positiver Fall im Krankenhaus behandelt werden muss. Doch wie soll das gewährleistet werden in Verbindung mit dem „normalen“ Vollzug intern?
Bei einer Krankenhausbewachung müssen je nach Status der Gefangenen 1-2 Bedienstete vor Ort bleiben. Wir leben hier auf engstem Raum, also ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass es wenn dann nicht nur 1-2 Gefangene betreffen wird. Gehen wir mal noch niedrig nur von 10 Gefangenen aus: Das macht dann nur zur Überwachung 20 Bedienstete. Wie will die JVA das gewährleisten und parallel den normalen Vollzug aufrecht erhalten?
Des Öfteren war es schon in der Vergangenheit der Fall, dass Einschluss war auf Grund von Bedienstetenmangel in Folge von Krankenhausüberwachung von 2-3 Gefangenen.
Denn einen Corona-Fall können die in der JVA nicht behandeln. Der MED (Medizinische) Dienst ist ja schon mit einer normalen Grippe überfordert, wie wollen die einem oder gar mehrere Fälle Herr werden?!
Die Antwort ist ganz einfach, das können die nicht. Ich hoffe, dass das Justizministerium bald endlich mal für uns entscheidet. Und nicht nur die Ersatzstrafen entlässt – sonder auch:
- Ältere
- zur Risikogruppe zugehörige, welche zwei Jahre vor dem frühstmöglichen Entlassungszeitpunkt liegen.
Das man Mörder oder Kindsdelikte nicht entlassen kann verstehe ich. Aber alle anderen sollte die Möglichkeit erhalten, dass das Infektionsrisiko so gering wie möglich gehalten wird.
Bzw. für eine medizinische Versorgung gesorgt ist. Und das ist es hier nun mal in keinster weise.
In NRW werden derzeit rund 1000 Gefangene aus der Haft entlassen. Darunter eben auch Gefangene, welche bei unter 2 Jahren Haft sind. Warum gibt es das nicht auch in Sachsen und Co?
In Sachsen gibt es keinen Leitfaden. Selbst Anwälte sind überfordert was sie ihren Mandanten sagen und raten sollen. Denn es weiß keiner nach welchen Kriterien gegangen wird.
Auch hat sich nun schon die Bundesanwaltskammer mit eingeschalten. Da selbst Anwälte vom Justizministerium im Dunkeln gelassen werden. Das muss ein Ende haben! Fakt ist JVA’s können einen Corona-Pandemie nicht im geringsten stemmen. Das Risiko dazu steigt von Tag zu Tag. Hört auf unser Leben zu riskieren!!! Es wird kommen – doch wenn es da ist, ist es zu spät!