Artikel von Sunny
Ende April 2020
In den letzten Tagen hatte ich nun das ein oder andere Gespräch bzgl. Stellungnahmen. Denn die JVA wurde seitens der StA beauftragt eine Stellungnahme für mein gestelltes Gnadengesuch abzugeben. Aber ich mache mir keine Hoffnungen darauf. Denn warum sollte es diesmal gut für mich laufen?! Es müssen wohl einige die Zuarbeit leisten. Bisher hatte ich nur ein intensives Gespräch mit Fragen in dem Zusammenhang. Gestern war ich dann wieder Mal schlichtweg sprachlos. Ich hatte gestern einen Antrag an den MED gestellt mit der Frage, ob nach dem ich den MED bereits am 09.04. von Schweigepflicht entband, nun „schon“ eine Stellungnahme geschrieben wurde. Am Vormittag sollte ich dann zum Anstaltsarzt. Dachte ich doch im Ernst naiver Weise, dass auch er sich die Mühe macht mit mir ausführlich zu reden. Werde ich keine 5 Minuten später eines besseren belehrt. Er erklärte mir lediglich nicht zu wissen was er schreiben soll. Und er deshalb lediglich meinen Diagnoseverlauf ausgedruckt habe. Nur mal so zum Verständnis, selbiger Arzt hat am 29.01.20, obwohl meine nach wie vor verschwundenen MED-Akten verschwunden waren eine Stellungnahme bzgl. Haftunterbrechnung geschrieben, in welcher stand, dass angeblich weder mein psychischer noch körperlicher Zustand sich verschlechtert hätten. Was da schon nicht den Tatsachen entsprach. Dennoch ausschlaggebend waren, dass die StA Zwickau am 06.02. den Antrag abgelehnt hat. Selbiger Arzt gibt nun indirekt zu keine Ahnung zu haben, statt das aber einfach genauso zu schreiben, druckt er meinen Behandlungsverlauf aus inklusive Diagnosen. Ich kann nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft Zwickau dann endlich einmal sieht, dass die JVA schlichtweg nicht in der Lage ist, mir zu helfen. Es bleibt spannend und abzuwarten! Ich hatte in den vergangenen Wochen ja bereits mehrere Briefe an das Justizministerium, Justizministerin und sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer geschrieben. Nun habe ich Post erhalten, das zuständigkeitshalber mein „Antrag“ an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gesandt wurde und von denen wiederum, dass es zuständigkeitshalber an den leitenden Oberstaatsanwalt Zwickau geschickt werde. An diesen hatte ich allerdings bereits am 18.03. mein Gnadengesuch gerichtet. Dieser lehnte es mit Schreiben vom 01.04. ab. Um eine endgültige Entscheidung treffen zu können, werde es an das Amtsgericht Zwickau abgegeben, da wohl jeder die Möglichkeit haben muss sein Statement dazu abzugeben. Die haben sich dann wenigstens die Mühe gemacht, die JVA zur Stellungnahme zu befragen. Erfahrungsgemäß wird es aber wohl im Sande verlaufen. Aber ich werde nicht aufhören oder aufgeben. Auch wenn die JVA dann bereits zum x-mal dafür gesorgt hat, dass ich nicht die Behandlung bekommen kann, die ich brauche.
Es ist doch schon arg zweifelhaft, dass alle Schreiben von draußen oder die welchen, die nicht die JVA veranlasst hat, für mich sprechen und sind und alle von der JVA in Auftrag gegeben gegen mich?!
– meine Psychologin draußen, welche mich durch eine längere Behandlung kennt, ist für mich.
– mein vorheriger Behandelnder Therapeut = für mich!
– mein seit fast 14 Jahren behandelnder Hausarzt = für mich!
– Bericht Heinrich-Braun Klinikum, wo ich in der Tagesklinik war = für mich!
– Gutachten Gesundheitsamt Zwickau von zwei verschiedenen Ärzten = für mich!
– Gutachten Chefarzt der Psychiatrie Heinrich-Braun Klinikum in Auftrag gegeben vom Landgericht Zwickau Oktober 2018 = für mich!
– „Gutachten“, sofern man das als solches bezeichnen kann nach einem 20 minütigem Gespräch über meine Ausbildung in Haft von Chefarzt Haftkrankenhaus Leipzig im Auftrag der JVA = gegen mich!
– sämtliche Stellungnahmen Anstaltsarzt und psychologischer Dienst der JVA = gegen mich!
Und das fällt nicht nur mir und meiner Anwältin auf, bleibt abzuwarten, ob es auch der Staatsanwaltschaft Zwickau endlich mal auffällt!
Drückt mir die Daumen!
Egal was und wie es kommt – ich gebe nicht auf!