Chronologie des Rechtskampfes um Freiheit

Artikel von Suny

So oft habe ich nun verschiedene Anträge auf Haftunterbrechung und auch Gnadengesuche gestellt. Und in allen Fällen schaffte es die JVA durch Unterschlagung von Tatsachen und Weiterleitung von fehlerhaften Informationen, dass ich und auch mein Krankheitsbild in ein völlig falsches Licht gerückt wurden und auf Grund dessen abgelehnt wurde.

Im Einzelnen:

  1. Antrag während der Haftzeit auf Haftunterbrechung im August 2017 – Abgelehnt von der Staatsanwaltschaft Zwickau im September.
  2. Richterliche Einwendungen – Abgelehnt im Oktober vom Amtsgericht Zwickau.
  3. Sofortige Beschwerde Oktober 2017 – abgelehnt vom Landgericht Zwickau im Dezember 2017.
  4. Februar 2018 neuer Antrag auf Haftunterbrechung – („Begutachtung“) durch einen Arzt im Haftkrankenhaus Leipzig (sofern man ein 20 minütiges Gespräch über meine Ausbildung in der JVA als Gutachten bezeichnen kann) – Mai 2018 abgelehnt durch die Staatsanwaltschaft Zwickau.
  5. Mai 2018 Antrag auf richterliche Einwendungen (Aufnahmetermine lagen für den 11.07. und den 11.09.2018 für eine Klinik spezifisch für meine Krankheitsbilder vor) – Ablehnung 27.08.2018 (mit der Begründung, dass ich diese Befindlichkeitsstörungen nicht haben würde).
  6. Sofortige Beschwerde am 05.09.2018 – Landgericht Zwickau entschied im Oktober, dass ich von einem unabhängigen Gutachter, auf Grund der widersprüchlichen Aussagen durch die JVA und der Ärzte und Gutachter vor meiner Haft, erneut begutachtet werden soll. Dieses fand am 05.11.2018 statt im HBK Zwickau. Ergebnis: haftunfähig auf Grund der Rahmenbedingungen in der Haft und dass ich ohne weiterhin adäquate und sachgemäße Behandlung einen dauerhaften Schaden davon tragen werde.

    Ablehnung dennoch des LG Zwickau im Januar 2019 – mit der Begründung, dass eine Behandlung auch in einem externen Krankenhaus von der Haft aus stattfinden kann. Dies ist bis heute nicht geschehen!

    Parallel wurde ich im November 2018 durch eine Psychologin in der JVA Bautzen begutachtet, nachdem ich im August 2018 im Besonders gesicherten Haftraum (BgH = Bunker) landete – ihr Ergebnis war auch, dass ich eine Behandlung benötige.

    Nach langem hin und her hatte ich vom Februar 2020 bis März 2020 5 probatorische Sitzungen. Ergebnis: Dass auf Grund der Rahmenbedingungen aktuell keine Psychotherapie angezeigt ist, da diese nicht Alltagstransfer bezogen ist und somit keinen Erfolg hätte.

  7. Verfassungsbeschwerden eingereicht – beide abgelehnt!
  8. Februar 2020 von der Staatsanwaltschaft Zwickau, mit der Begründung, dass ich ja angeblich ab dem 11.02.2020 eine Behandlung bekommen würde, Nochmals zum Verständnis und das wusste auch die JVA – es waren erstmal nur „Kennenlern-Sitzungen“ – KEINE BEHANDLUNGEN!
  9. Beschwerde erhoben – statt dass das Amtsgericht Zwickau entscheidet, wurde mir eine Instanz abgezweigt und das Landgericht Chemnitz hat am 09.06.2020 abgelehnt – es liege zwar eine Behandlungsbedürftigkeit vor, aber da ich dem Gericht meine eingeschränkte Nierentätigkeit mitteilte und der Anstaltsarzt dies aber in seiner Stellungnahme vom 29.01.2020 negierte, (ich betone an dieser Stelle auch nochmals, dass seit einem nicht definierten Zeitpunkt meine medizinischen Handakten aus der JVA Chemnitz bis heute verschwunden sind) wurde mir auch im Zusammenhang mit der Stellungnahme vom Sozialdienst ein betrügerisch-manipulatives Verhalten unterstellt und auf Grund dessen abgelehnt. (Ich habe im Sommer 2019 unerlaubt Fotos in der JVA gemacht, um aktuelle Bilder meinen Kindern schicken zu können und Telefonnummern unter falschen Namen freischalten lassen. Beides bereue ich sehr – diese beiden Vorfälle werden nun stetig verwendet, um mich in ein schlechtes Licht zu rücken und etwaige Lockerungen zu verwehren.)
  10. Am 24.06.2020 erhoben wir eine sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Dresden – mit der Begründung, dass zum einen das Landgericht Chemnitz überhaupt nicht zuständig gewesen ist und dass der Anstaltsarzt auf Grund der verschwundenen medizinischen Akten überhaupt nicht in der Lage war, eine aussagekräftige und wahrheitsgemäße Stellungnahme abzugeben.

    Am 30.06.2020 beantragte ich ein Diagnoseverlaufsbogen beim medizinischen Dienst in der JVA und erhielt diesen auch. Aus eben diesen geht hervor, dass der Anstaltsarzt höchst persönlich am 12.12.2018 erstmals diese eingeschränkte Nierentätigkeit diagnostizierte. Ebenfalls gehen sämtliche anderen Diagnosen hervor, welche eindeutig zeigen, dass ich die vom Med. Dienst negierten Krankheitsbilder sehr wohl habe.

    Am 09.07.2020 lehnte das OLG Dresden ohne eine genaue Begründung unseren Antrag ab. Auf die Beschwerdepunkte sind sie überhaupt nicht eingegangen. Lediglich ein Zweizeiler, dass ich keine lebensbedrohliche Erkrankung habe und wir nicht begründet hätten warum meine Erkrankung auch nicht im Haftkrankenhaus behandelt werden kann. (Es lagen zahlreiche Gutachten in den Akten vor, wo genau dies daraus hervor geht)

  11. Meine Anwältin hat nun Gegenvorstellung eingereicht und auf den MED Diagnose-Verlaufsbogen verwiesen, welcher dem Gereicht leider erst am 13.01.2020 zugekommen ist.
  12. Auch diese wurden am 17.07.2020 als unbegründet verworfen.

Ich habe mir nun die einzelnen Zwischenschritte, wie Einwendungen und auch Gnadengesuche aufzuführen erspart. Denn es ändert nicht im geringsten etwas an den Tatsachen, dass ich schon zahlreiches versucht habe.

Eigentlich wollte ich nun aufgeben und nichts mehr versuchen. Aber ich kämpfe nun seit fast 3 Jahren und nun, wo ich etwas in der Hand habe, dass die JVA falsche Tatsachen an die Staatsanwaltschaft und Gerichte mitteilt, bin ich einfach nicht gewillt aufzugeben.

Ich werde nochmals einen komplett neuen Antrag auf Haftunterbrechung stellen und eben in diesem im Detail aufführen und mittels des Diagnosebogens belegen, was Tatsache ist.

In diesem Antrag werde ich auch um eine erneute Begutachtung bitten, welches nicht von der JVA kommt, sondern unabhängig ist.

Und ich bin mir sicher, dass, sollte die Staatsanwaltschaft Zwickau dieses Gutachten in Auftrag geben, das Ergebnis, wie auch in der Vergangenheit schon dreimal haftunfähig sein wird.

Sollten sie dann noch immer ablehnen, bin ich auch bereit bis vor den europäischen Gerichtshof zu gehen.

Denn ich bin im Recht und daher gebe ich nicht auf!!!