Artikel von Sunny
06.09.2020
Ich kann tun was ich will, völlig egal, was wir der JVA beweisen können – erneut lehnte die Staatsanwaltschaft ab!
Am 07. August schrieb die JVA bereits die Stellungnahme, obwohl ich den Anstaltsarzt erst am 11. August von der Schweigepflicht entbunden habe. Das Gespräch fand am 15.08. statt, indessen Folge er mir erneut mitteilte, dass mich ein Facharzt begutachten soll, er nichts schreiben kann.
Das hat die JVA natürlich nicht weitergeleitet, wie auch sie haben ja bereits am 07.08. geschrieben!
Am 10.08. erhielt ich schwarz auf weiß, dass meine Medizinischen Akten seit dem 20.03.2018 verschwunden sind. Da danach 3 Gutachten erstellt wurden ohne Medizinische Akten, haben wir (meine Anwältin und ich) nun Strafantrag bzgl. Freiheitsberaubung, Falschaussage u.a., gestellt. Es reicht ein für alle mal!!! Da am 25.01.20 nichtmal Handakten in Abschrift vorlagen, welche angelegt werden, wenn die eigentliche Akte versandt wird, ist es auch FAKT, dass nach dem 20.03.18 weiterhin Akten von mir verschwunden sind.
Ich habe denen alle Unterlagen von der Zeit vor der Haft erneut zur Verfügung gestellt, um einen Teil der Akten wiederherstellen zu können. Doch alles, was seit der Haft war, hatte ich nie in meinem Besitz. Fakt: Die Med. Akten sind bis heute nicht 100% wiederhergestellt.
Erneut habe ich mich per Brief an die Justizministerin gewandt, es kann doch nicht sein, dass die mit all ihren Machenschaften durchkommen.
Hoffentlich werden die von der Staatsanwaltschaft in die Schranken gewiesen und der Strafantrag fruchtet. Es kann doch nicht sein, dass mehrere medizinische Akten aus einer JVA spurlos verschwinden!
Ich lass auf jeden Fall nicht locker.
Ihr kriegt mich nicht klein, ihr nicht!
Denn aus Unrecht wird kein Recht, da habt ihr Pech.